Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ersetzt Namen und andere Kennungen durch Kennzeichen. Einer Person zuordnen lassen sich die Daten dann nur mit getrennt verwahrten Zusatzinformationen.
Was ist Pseudonymisierung?
Art. 4 Nr. 5 DSGVO beschreibt Pseudonymisierung als eine Verarbeitung, nach der sich personenbezogene Daten ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer bestimmten Person zuordnen lassen. Diese Zusatzinformationen müssen gesondert aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt werden. In der Praxis wird etwa der Name in einer Tabelle durch eine zufällige Nummer ersetzt, und nur eine eigene, besonders gesicherte Liste verrät, welche Nummer zu wem gehört.
Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen
Weil sich die Verbindung zur Person mit dem passenden Schlüssel wiederherstellen lässt, gelten pseudonymisierte Daten weiterhin als personenbezogene Daten (Erwägungsgrund 26 DSGVO). Die DSGVO bleibt also anwendbar, mit allen Rechten der Betroffenen. Darin liegt der entscheidende Unterschied zur Anonymisierung, bei der eine Zuordnung zu einer Person nicht mehr möglich sein soll.
Wozu Pseudonymisierung dient
Pseudonymisierung senkt das Risiko für die Betroffenen: Wer nur die pseudonymisierten Daten sieht, erkennt nicht ohne Weiteres, um wen es geht. Die DSGVO nennt sie deshalb ausdrücklich als mögliche Schutzmaßnahme, etwa beim Datenschutz durch Technikgestaltung (Art. 25) und bei der Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32). Genutzt wird sie zum Beispiel in der medizinischen Forschung, für Statistiken oder beim Testen von Software mit realistischen Datensätzen.
Grenzen
Ein Pseudonym schützt nur so gut, wie es vom Schlüssel getrennt ist. Werden die Zusatzinformationen gemeinsam mit den Daten gespeichert oder lassen sich Personen über andere Merkmale wie Geburtsdatum, Wohnort und Beruf wiedererkennen, ist der Schutz schwach. Auch ein Spitzname in einem Online-Forum ist nicht automatisch anonym: Über Schreibstil, Fotos oder Angaben im Profil lässt sich manchmal auf die Person dahinter schließen.
Häufige Fragen
Ist ein Benutzername ein Pseudonym?
Im Alltag ja: Er verbirgt den echten Namen gegenüber anderen Nutzern. Für den Anbieter, der zum Beispiel die E-Mail-Adresse kennt, bleibt das Konto aber einer Person zuordenbar. Datenschutzrechtlich handelt es sich deshalb weiterhin um personenbezogene Daten.
Ist Verschlüsselung dasselbe wie Pseudonymisierung?
Nein, aber beides ist verwandt. Verschlüsselung macht ganze Inhalte ohne Schlüssel unlesbar. Pseudonymisierung ersetzt gezielt die Merkmale, die eine Person erkennbar machen, während die übrigen Daten auswertbar bleiben.
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