Datenminimierung
Datenminimierung bedeutet, nur so viele personenbezogene Daten zu erheben und zu speichern, wie für einen bestimmten Zweck wirklich nötig sind.
Was bedeutet Datenminimierung?
Datenminimierung ist einer der Grundsätze der DSGVO und steht in Art. 5 Abs. 1 lit. c. Danach müssen personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein. Ein Anbieter soll also vorher überlegen, welche Angaben er für eine Aufgabe tatsächlich braucht, und auf alles andere verzichten. Im früheren deutschen Datenschutzrecht war ein ähnlicher Gedanke unter dem Begriff „Datensparsamkeit“ bekannt.
Wie das in der Praxis aussieht
Ein Online-Formular fragt zum Beispiel nur die Angaben ab, die für den Vertrag nötig sind, und kennzeichnet freiwillige Felder deutlich. Ein Dienst verzichtet darauf, ganze Adressbücher hochzuladen, wenn er sie nicht braucht, oder entfernt überflüssige Angaben wie Standortdaten aus Dateien. Auch die Zeit spielt eine Rolle: Daten, die nicht mehr benötigt werden, sollen gelöscht oder anonymisiert werden. Das regelt der verwandte Grundsatz der Speicherbegrenzung in Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Warum weniger Daten mehr Schutz bedeuten
Was nicht gespeichert ist, kann weder verloren gehen noch gestohlen oder zweckentfremdet werden. Datenminimierung verringert deshalb die Folgen eines Datenlecks und erleichtert es, die übrigen Daten gut zu schützen. Für Betroffene wird zudem leichter nachvollziehbar, was mit ihren Angaben geschieht. Eng verbunden ist der Grundsatz mit „Privacy by Design“: Nach Art. 25 DSGVO sollen schon die Voreinstellungen eines Dienstes nur die Daten verarbeiten, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
Bei Friendstime
Für die Anmeldung bei Friendstime genügen ein Benutzername und eine E-Mail-Adresse; eine Telefonnummer ist nicht nötig, und dein Adressbuch wird nicht hochgeladen. Beim Hochladen von Fotos werden GPS-, EXIF- und weitere Metadaten automatisch entfernt, damit Bilder nicht unbemerkt verraten, wo sie aufgenommen wurden. Für die Auswahl von Anzeigen wird kein Verhaltens- oder Interessenprofil herangezogen.
Häufige Fragen
Ist Datenminimierung gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Sie gehört zu den Grundsätzen in Art. 5 DSGVO, die für jede Verarbeitung personenbezogener Daten gelten. Der Verantwortliche muss außerdem nachweisen können, dass er diese Grundsätze einhält.
Heißt Datenminimierung, dass gar keine Daten gespeichert werden?
Nein. Daten dürfen verarbeitet werden, soweit sie für einen festgelegten Zweck nötig sind. Unzulässig ist es, Daten auf Vorrat zu sammeln, nur weil sie irgendwann einmal nützlich sein könnten.
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