Berechtigtes Interesse
Das berechtigte Interesse ist eine Rechtsgrundlage der DSGVO. Es erlaubt eine Verarbeitung ohne Einwilligung, wenn die Rechte der Betroffenen nicht überwiegen.
Was bedeutet berechtigtes Interesse?
Nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen. Anders als bei der Einwilligung wirst du also nicht vorher gefragt. Stattdessen muss der Verantwortliche sorgfältig prüfen und begründen, warum die Verarbeitung zulässig ist.
Die Interessenabwägung
In der Praxis wird meist in drei Schritten geprüft: Liegt ein berechtigtes Interesse vor, etwa rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art? Ist die Verarbeitung dafür wirklich erforderlich, oder gäbe es ein milderes Mittel? Und überwiegen am Ende die Interessen der betroffenen Person? Nach Erwägungsgrund 47 DSGVO kommt es auch darauf an, ob Betroffene vernünftigerweise mit der Verarbeitung rechnen müssen. Besonderes Gewicht haben die Interessen von Kindern.
Typische Beispiele
Als berechtigtes Interesse kommen etwa die Verhinderung von Betrug, die Sicherheit von IT-Systemen und Netzwerken oder die Durchsetzung von Rechtsansprüchen in Betracht. Erwägungsgrund 47 nennt auch Direktwerbung als mögliches berechtigtes Interesse. Ob es im Einzelfall trägt, hängt immer von der Abwägung ab. Behörden können sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht auf diese Rechtsgrundlage stützen.
Deine Rechte
Stützt sich eine Verarbeitung auf ein berechtigtes Interesse, muss der Verantwortliche dieses Interesse in seiner Datenschutzerklärung nennen (Art. 13 Abs. 1 lit. d DSGVO). Nach Art. 21 DSGVO kannst du aus Gründen, die sich aus deiner besonderen Situation ergeben, widersprechen. Dann muss die Verarbeitung enden, es sei denn, der Verantwortliche weist zwingende schutzwürdige Gründe nach oder sie dient der Durchsetzung von Rechtsansprüchen. Gegen Direktwerbung kannst du jederzeit ohne Begründung widersprechen.
Häufige Fragen
Ist das berechtigte Interesse eine Hintertür für jede Datennutzung?
Nein. Es verlangt eine echte Abwägung, die der Verantwortliche dokumentieren und auf Nachfrage begründen können muss. Überwiegen deine Interessen, ist die Verarbeitung auf dieser Grundlage unzulässig.
Was ist der Unterschied zur Einwilligung?
Bei der Einwilligung entscheidest du vorher aktiv und kannst sie jederzeit widerrufen. Beim berechtigten Interesse entscheidet zunächst der Verantwortliche nach einer Abwägung; du kannst anschließend widersprechen.
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