Einwilligung nach DSGVO
Eine Einwilligung ist deine freiwillige, informierte und eindeutige Zustimmung zur Verarbeitung deiner Daten für einen bestimmten Zweck – widerrufbar.
Was ist eine Einwilligung?
Die Einwilligung ist eine der sechs Rechtsgrundlagen, auf die sich eine Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO stützen kann. Art. 4 Nr. 11 DSGVO beschreibt sie als freiwillig, für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung. Sie kann durch eine Erklärung oder eine andere eindeutige bestätigende Handlung erfolgen, etwa durch das aktive Ankreuzen eines Kästchens.
Wann eine Einwilligung wirksam ist
Freiwillig ist eine Einwilligung nur, wenn du eine echte Wahl hast und ohne Nachteile ablehnen kannst. Du musst vorher wissen, wer deine Daten zu welchem Zweck verarbeitet. Schweigen, Untätigkeit oder bereits angekreuzte Kästchen gelten nach Erwägungsgrund 32 der DSGVO nicht als Einwilligung. Wird die Zustimmung zusammen mit anderen Erklärungen eingeholt, muss sie nach Art. 7 Abs. 2 DSGVO klar davon zu unterscheiden und in verständlicher, leicht zugänglicher Form gestaltet sein.
Widerruf jederzeit möglich
Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO kannst du eine Einwilligung jederzeit widerrufen, und der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung. Was bis zum Widerruf auf ihrer Grundlage geschehen ist, bleibt rechtmäßig; danach muss die Verarbeitung enden, sofern keine andere Rechtsgrundlage greift. Der Verantwortliche muss außerdem nachweisen können, dass du eingewilligt hast (Art. 7 Abs. 1 DSGVO).
Einwilligung und Cookies
Im Alltag begegnet dir die Einwilligung vor allem in Cookie-Bannern. Für das Speichern und Auslesen von Informationen auf deinem Gerät, die nicht technisch notwendig sind, etwa für Analyse- oder Werbezwecke, ist in der EU grundsätzlich deine Zustimmung erforderlich. Nach Auffassung der Datenschutzbehörden sollte „Ablehnen“ dabei ähnlich einfach erreichbar sein wie „Akzeptieren“. Für besonders schützenswerte Daten wie Gesundheitsdaten verlangt Art. 9 DSGVO eine ausdrückliche Einwilligung, wenn sich die Verarbeitung darauf stützt.
Häufige Fragen
Kann ich eine Einwilligung später zurücknehmen?
Ja, jederzeit und ohne Begründung. Der Widerruf wirkt für die Zukunft; was vorher auf Grundlage der Einwilligung verarbeitet wurde, bleibt rechtmäßig.
Braucht jede Datenverarbeitung eine Einwilligung?
Nein. Die Einwilligung ist nur eine von sechs Rechtsgrundlagen. Viele Verarbeitungen stützen sich etwa auf die Erfüllung eines Vertrags, auf eine gesetzliche Pflicht oder auf ein berechtigtes Interesse.
Ab welchem Alter können Kinder selbst einwilligen?
Bei Online-Diensten, die Kindern direkt angeboten werden, liegt die Grenze nach Art. 8 DSGVO bei 16 Jahren, wenn sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung stützt; die Mitgliedstaaten dürfen sie auf bis zu 13 Jahre senken. In Deutschland gilt die Grenze von 16 Jahren. Darunter ist die Zustimmung der Eltern nötig.
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