Lexikon

Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO

Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO gibt dir Anspruch darauf zu erfahren, ob und welche Daten ein Anbieter über dich verarbeitet – samt einer Kopie.

Was ist das Auskunftsrecht?

Nach Art. 15 DSGVO kannst du von jedem Verantwortlichen eine Bestätigung verlangen, ob er personenbezogene Daten über dich verarbeitet. Ist das der Fall, hast du Anspruch auf eine Kopie dieser Daten und auf weitere Informationen, etwa zu den Zwecken, den Empfängern, der geplanten Speicherdauer und der Herkunft der Daten. So kannst du prüfen, ob die Verarbeitung rechtmäßig ist, und weitere Rechte gezielt nutzen.

So stellst du einen Antrag

Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben; eine kurze E-Mail oder ein Brief an die in der Datenschutzerklärung oder im Impressum genannte Stelle genügt. Der Anbieter muss grundsätzlich innerhalb eines Monats antworten, bei komplexen Anfragen kann sich die Frist um bis zu zwei weitere Monate verlängern, worüber du informiert werden musst. Bei begründeten Zweifeln darf er einen Nachweis deiner Identität verlangen. Die erste Kopie ist grundsätzlich kostenlos.

Bei Friendstime

Unabhängig von einem förmlichen Auskunftsantrag können Mitglieder ihre Daten bei Friendstime selbst exportieren. Dein gesetzliches Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO bleibt davon unberührt.

Häufige Fragen

Muss ich begründen, warum ich Auskunft möchte?

Nein, eine Begründung ist nicht erforderlich. Es reicht, wenn klar erkennbar ist, dass du Auskunft über deine eigenen Daten verlangst.

Was kann ich tun, wenn keine Antwort kommt?

Du kannst den Anbieter erinnern und dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Für konkrete rechtliche Schritte kann eine individuelle Beratung sinnvoll sein.

Verwandte Begriffe

Passende Themen

Auf Instagram zu diesem Begriff

Alle Beiträge von @friendsti.me →

Friendstime ausprobieren

Die Anmeldung dauert eine Minute und ist kostenlos.

Alle Begriffe im Lexikon →