Datenportabilität
Datenportabilität ist dein Recht nach Art. 20 DSGVO, bereitgestellte Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zu erhalten und weiterzugeben.
Was ist Datenportabilität?
Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO erlaubt dir, die personenbezogenen Daten, die du einem Anbieter bereitgestellt hast, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Diese Daten darfst du an einen anderen Anbieter weitergeben; wo es technisch machbar ist, kannst du auch eine direkte Übermittlung verlangen. Ziel ist, dass du einen Dienst wechseln kannst, ohne alles mühsam neu anlegen zu müssen.
Worauf du achten solltest
Das Recht gilt für Daten, die auf Grundlage einer Einwilligung oder eines Vertrags automatisiert verarbeitet werden. Anders als beim Auskunftsrecht geht es nicht um eine vollständige Übersicht, sondern um wiederverwendbare Daten wie Profilangaben, Beiträge oder Kontakte. Die Rechte anderer Personen dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden, etwa wenn Fotos oder Nachrichten auch Dritte betreffen. Bewahre exportierte Dateien sorgfältig auf, denn sie enthalten oft sensible Informationen.
Bei Friendstime
Mitglieder können ihre Daten bei Friendstime exportieren. Den Export kannst du nutzen, um eine eigene Sicherung anzulegen oder Inhalte in einen anderen Dienst mitzunehmen, sofern dieser das Format unterstützt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zum Auskunftsrecht?
Die Auskunft informiert dich umfassend darüber, was mit deinen Daten geschieht. Die Datenportabilität liefert die von dir bereitgestellten Daten in einem Format, das sich in anderen Diensten weiterverwenden lässt.
Muss der neue Anbieter meine Daten übernehmen?
Nein, eine Pflicht zur Übernahme besteht nicht. Das Recht sorgt vor allem dafür, dass du deine Daten in nutzbarer Form herausbekommst.
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